I Allgemeines
- Das Strandbad Norderstedt möchte jeder Besucherin und jedem Besucher Spaß, sportliche Betätigung und Erholung bieten. Diese Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Strandbad Norderstedt einschließlich des Eingangs und damit allen Besucher:innen dieser Einrichtung.
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badbesuchende verbindlich. Mit der Entrichtung des Entgeltes und dem Betreten der Anlage erkennt die Besucherin oder der Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
- Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Bei Gemeinschaftsveranstaltungen ist die jeweilige Leiterin oder der jeweilige Leiter, bei Schulklassen die unterrichtende Lehrkraft für die Beachtung dieser Benutzungsordnung verantwortlich.
II Besucher: innen
- Das Strandbad Norderstedt steht während der Öffnungszeiten grundsätzlich allen zur Nutzung zur Verfügung. Ausnahmen hiervon betreffen Personen, die unter Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art stehen sowie Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
- Der Zutritt für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ist nur mit einer sie begleitenden, volljährigen und verantwortlichen Person möglich.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen die Badeeinrichtung nur in Begleitung eines sie beaufsichtigenden Erwachsenen benutzen, der dann auch für die Beachtung dieser Badeordnung verantwortlich ist.
- Besucher:innen jeglichen Alters, die Nichtschwimmer: innen sind, haben in unserem Haus verpflichtend Schwimmhilfen zu tragen.
- Behälter aus Glas und andere zerbrechliche Gegenstände dürfen im Strandbad Norderstedt grundsätzlich nicht verwendet werden.
- Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.
- Fahrräder sind außerhalb des Strandbades Norderstedt auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
- Abfälle und Zigarettenreste sind in den entsprechenden, aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
III Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten des Strandbades Norderstedt werden durch gesonderten Aushang vor der Kasse des Bades sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
- Bei übermäßigem Besucher: innenandrang, können einzelne Teile des Strandbades Norderstedt oder auch die ganze Anlage zeitweilig für weitere Besucher: innen gesperrt werden.
- Witterungsbedingt können die Öffnungszeiten des Strandbades verändert, verkürzt oder die Anlage geschlossen werden. Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung gelöster Entgelte sind aus diesem Grund ausgeschlossen.
- Die Badleitung und dessen Stellvertretung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon aus besonderen Anlässen, z. B. bei Sportveranstaltungen oder Sommerfesten, einschränken. Eine Rückerstattung oder Reduzierung von Entgelten erfolgt in diesen Fällen nicht. An diesen Tagen besteht eingeschränkte oder keine Bademöglichkeit. Hinweise auf temporäre Sperrungen werden an der Kasse bekannt gegeben.
- Die aktuelle Flaggenfarbe ist zu beachten: Gelb/Rot = Strand ist bewacht, Gelb = Baden und Schwimmen gefährlich, Rot = Baden und Schwimmen verboten
- Die Badezeit im Strandbad Norderstedt endet 30 Minuten vor Schließung, die Wasserfläche ist dann zu verlassen. Kassenschluss und Ende des Einlasses ist 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
- Beim Verlassen des Strandbades Norderstedt ohne gültigen Stempel erlischt die Gültigkeit des entrichteten Entgeltes.
IV Entgelt
- Die entsprechenden Entgelte des Strandbades Norderstedt werden durch gesonderten Aushang vor der Kasse des Bades sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
- Die Betriebsleitung und dessen Stellvertretung kann die Benutzung und das Angebot des Strandbades Norderstedt jederzeit ganz oder teilweise einschränken (u. a. Sicherheitsgründe, betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Entgeltes sind aus diesem Grund ausgeschlossen.
- Sind Teile des Betriebes aufgrund von Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen oder ähnlichem nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Entgeltes.
- Bei Verstoß gegen die Haus- und Badeordnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Entgeltes.
V Baden
- Ist keine Rettungsschwimmerin oder Rettungsschwimmer anwesend, ist das Baden und Schwimmen verboten.
VI Badbenutzung
- Sämtliche Einrichtungen des Strandbades Norderstedt sind pfleglich und ihrer Bestimmung gemäß zu behandeln.
- Findet eine Besucherin oder ein Besucher die Räumlichkeiten, in denen sie oder er verweilen will, verunreinigt oder beschädigt vor, so ist dies unverzüglich dem Strandbad-Team mitzuteilen. Nachträgliche Einwände können nicht berücksichtigt werden.
- Die ausgewiesenen Rettungswege müssen unter allen Umständen freigehalten werden.
- Eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Besucher:innen in Bezug auf Sicherheit und ein ungestörtes Badevergnügen sind obligatorisch.
- Sonnenschirme oder Verankerungen dürfen nicht in die Wiese gesteckt werden.
- Filmen und Fotografieren im Strandbad Norderstedt ist verboten. Das Benutzen von Mobiltelefonen und Ferngläsern, das Abspielen von Tonträgern und Musizieren mit jeglichen Instrumenten ist nicht gestattet. Ausnahmen werden gegebenenfalls frühzeitig durch das Strandbad-Team bekannt gegeben.
- Die Badekleidung darf nicht anstößig sein. Die Badbesucher:innen haben alles zu vermeiden, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung widerspricht.
- Die Gastronomie ist verpachtet. Das Mitbringen von Speisen und Getränken im Gastronomiebereich ist nicht gestattet. Der Verkauf von Speisen und Getränken im Strandbad und Gastronomie erfolgt ausschließlich durch den Pächter. Der Aufenthalt in der Gastronomie ist nur zur Einnahme von Speisen und Getränken gestattet. Auf der Wiese und Strandfläche können mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt werden.
- Die Nutzung der Spiel- und Sportgeräte des Strandbades Norderstedt erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Besucher:innen.
- Es ist nicht gestattet andere unterzutauchen, in das Wasser zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben.
- Das Campen, offenes Feuer, Grillen und Übernachten sind verboten.
- Das Überschwimmen der durch Bojen gekennzeichneten Schwimmflächen ist untersagt.
- Springen erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
VII Fundgegenstände
- Im Strandbad Norderstedt gefundene Gegenstände sind an der Kasse abzugeben.
- Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
VIII Haftung
- Die Besucher:innen benutzen das Strandbad Norderstedt einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Stadtpark Norderstedt GmbH, das Strandbad Norderstedt und dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
- Jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ist ausgeschlossen. Die gilt insbesondere für Geld und Wertgegenstände und abgelegte Kleidungsstücke.
- Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen und umsichtigen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadtpark Norderstedt GmbH nicht.
IX Gewerbeausübung
- Jegliche gewerbliche Betätigung innerhalb des Strandbades ist ausschließlich mit einer schriftlichen Zustimmung der Stadtpark Norderstedt GmbH (Strandbad Norderstedt) gestattet.
- Desgleichen bedürfen Film- und Fotoaufnahmen durch Presse und gewerbliche Nutzer der schriftlichen Bestätigung der Stadtpark Norderstedt GmbH (Strandbad Norderstedt).
X Hausrecht
- Der Betriebsleiter und dessen Stellvertreter des Strandbades Norderstedt üben im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht für die Stadtpark Norderstedt GmbH aus. Sie sind befugt, alle zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und reibungslosen Betriebsablaufes erforderlichen Maßnahmen zu treffen und/oder einen Erfüllungsgehilfen zu benennen.
- Das Strandbad-Team wird während des Badebetriebes aus Sicherheits- und Disziplinargründen Hinweise geben, die zu befolgen sind.
- Wünsche und Anregungen aus dem Badebetrieb nimmt das Strandbad-Team gern entgegen.
XI Schlussbestimmungen
- Diese Benutzungsordnung tritt am 01.06.2022 in Kraft.
Stadtpark Norderstedt GmbH
Geschäftsführung